Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Die Stadt Bayreuth bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfg). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Die Stadt Bayreuth hat den Zugang hierfür nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet.